Wenn Sie Personen oder Institutionen, die Ihnen am Herzen liegen, in Ihrem Testament erwähnen, setzen Sie ein starkes Zeichen. Dank dieser kann die Krebsliga Freiburg ihr Engagement im Kampf gegen den Krebs in unserem Kanton fortsetzen (angemessene Hilfe und Unterstützung für krebsbetroffene Personen und Familien, Unterstützung der Freiburger Präventions- und Forschungsprogramme).
Wenn Sie unsere Organisation in Ihrem Testament bedenken möchten, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen :
Ein Testament verfassen
Damit Ihr letzter Wille respektiert wird, muss Ihr Testament rechtlich gültig sein. Hier sind einige Regeln, die Sie beachten sollten:
- Es muss vollständig handschriftlich verfasst sein
- Es muss die Überschrift "Testament", "Testamentarische Verfügungen" oder "Letzter Wille" tragen.
- Es darf die Pflichtteilsansprüche nicht berühren.
- Es muss klare und präzise Informationen enthalten
- Es muss den Ort und das Datum angeben und am Ende unterzeichnet werden
- Er kann auf Wunsch von einem Notar beurkundet werden.
- Je nach Ihrer Situation kann es sinnvoll sein, Ihrem Testament eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Urteilsfähigkeit beizufügen. Sie verhindert insbesondere, dass Ihr Testament aufgrund einer Krankheit (z. B. beginnende Demenz) als ungültig angesehen wird.
- Das Original sollte zusammen mit Ihren wichtigen persönlichen Dokumenten aufbewahrt oder bei einem Notar oder Ihrer Wohngemeinde hinterlegt werden.