Das KRG und die zugehörige Krebsregistrierungsverordnung (KRV) sind am 01.01.2020 in Kraft getreten. Das heisst, dass eine Meldepflicht für Krebserkrankungen vonseiten der Ärzteschaft, Spitäler und Pathologielabors besteht. Wichtigstes Ziel der Meldepflicht ist eine gesamtschweizerisch vollzählige und einheitliche Erfassung der Krebserkrankungen.
Wir empfehlen Ihnen, zur Meldung die Dokumente zu benützen, die weiter unten via Links abrufbar sind:
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Letzte Änderung: 17.02.2020